Sprengfalle vor der Autotür
Angelehnt an BGH 4 StR 281/25: Mordversuch, error in persona und aberratio ictus bei einer Sprengfalle im Weinkarton.
Worum geht es?
Der an den Beschluss des BGH vom 14.07.2025 (Az. 4 StR 281/25) angelehnte Fall verbindet Mordversuch, error in persona und aberratio ictus mit einer Sprengfalle im Weinkarton. Ein Täter will sich an dem früheren Partner seiner Freundin rächen und platziert einen präparierten Weinkarton mit Sprengkörper unmittelbar vor dessen Fahrzeug. Die Konstruktion soll beim Anheben detonieren und das Opfer durch schwere Verbrennungen töten. Tatsächlich hebt nicht die anvisierte Person, sondern ein unbeteiligter Jogger den Karton an und wird schwer verletzt. Damit entsteht eine examensnahe Strafrechtsklausur zu versuchtem Mord, Heimtücke, gemeingefährlichem Mittel, gefährlicher Körperverletzung und Vorsatzkonkretisierung.
Sachverhalt in Kurzform
T will sich an A rächen und baut mithilfe einer Internetanleitung einen Sprengkörper in einen Weinkarton ein. Die Vorrichtung soll detonieren, sobald der Karton angehoben wird.
Am Morgen stellt T den präparierten Weinkarton unmittelbar vor die Fahrertür des A. T rechnet damit, dass A den Karton wenige Minuten später arglos zur Seite stellt, erkennt aber abstrakt, dass auch ein Dritter zugreifen könnte.
Tatsächlich hebt nicht A, sondern der unbeteiligte O den Karton an. Der Sprengkörper detoniert, O gerät in Brand und erleidet schwere, potenziell lebensgefährliche Verbrennungen.
Klausurfrage
Wie hat sich T strafbar gemacht, wenn nicht A, sondern O die Sprengfalle auslöst?
Warum ist das examensrelevant?
Der Fall ist stark examensrelevant, weil er den Mordversuch nicht isoliert abfragt, sondern mit einer Personenverwechslung verbindet. Wer vorschnell aberratio ictus annimmt, übersieht den Kern der BGH-Entscheidung: Bei Gleichwertigkeit des Tatobjekts kann der Irrtum über die Identität des konkret getroffenen Menschen als unbeachtlicher error in persona einzuordnen sein.
Was du mit dem Klausurfall trainierst
Du trainierst, den Tatentschluss beim versuchten Mord präzise zu bestimmen, Heimtücke und gemeingefährliches Mittel nicht schematisch zu prüfen und anschließend Körperverletzungsdelikte sowie Konkurrenzen sauber einzuordnen. Die öffentliche Seite verrät das Ergebnis nicht; die vollständige Lösung bleibt im Falltraining.
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Bearbeitungszeit im Training
ca. 2 Stunden
Klausurrelevante Schwerpunkte
- Versuchten Mord mit Tatentschluss und unmittelbarem Ansetzen sauber aufbauen
- Heimtücke und gemeingefährliches Mittel im Sprengfallenfall differenziert prüfen
- Error in persona und aberratio ictus beim fehlgehenden Angriff abgrenzen
- Die Gleichwertigkeit des Tatobjekts für den Vorsatz sicher einordnen
- Gefährliche Körperverletzung und konkrete Lebensgefährdung sauber subsumieren
- Rücktritts- und Konkurrenzfragen im Mehrpersonenfall erkennen
Themen im Fall
Originalentscheidung
BGH, Beschl. v. 14.07.2025 – 4 StR 281/25